Prospekte in alle Briefkästen? Nein!

Wahlwerbung im Briefkasten ist nur erlaubt, wenn der Empfänger dem Erhalt von Werbung nicht widersprochen haben, z.B. mit einem Werbung-verboten-Aufkleber. Dazu gibt es ein Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.09.2001. Eine Partei hat gegen dieses Urteil geklagt, das Bundesverfassungsgericht beschloss aber 2002, diese Beschwerde nicht anzunehmen.
Wir sind keine Juristen, aber wir denken, damit ist eindeutig: Wo der entsprechende Aufkleber drauf ist, darf man auch keinen Flyer einwerfen.
Bei personalisierter Wahlwerbung ist es etwas anderes: Hier greift das Bundesmeldegesetz, das es den Meldebehörden gestattet, politischen Organisationen auf Antrag Auskünfte über Namen und Adressen von Wahlberechtigten zu übermitteln. Allerdings dürfen nur die Daten einzelner Altersgruppen von Wahlberechtigten zur Verfügung gestellt werden, also nicht von allen möglichen Wählerinnen und Wählern.

Aufgrund dieser Situation haben wir uns die Mühe gemacht, die Daten mehrerer Altersgruppen beim Einwohnermeldeamt anzufordern, Adressaufkleber zu drucken und diese aufzukleben. Wir machen das, weil wir nichts tun möchten, was aus unserer Sicht schlicht verboten ist. Weil wir nicht die Adressen ALLER Wahlberechtigten bekommen konnten, haben Sie vielleicht keinen Prospekt erhalten. Wenn Sie einen haben möchten, schreiben Sie uns gerne eine email oder rufen Sie uns an: 0163 9673350 oder info@stadtmacher-fellbach.de. Wir bringen Ihnen dann einen vorbei!
Übrigens müssen wir die Daten der Meldebehörde spätestens einen Monat nach der Wahl löschen. Das machen wir natürlich!

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